Welche Bewerbergruppen können sich bewerben?
Grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung
Bewerberinnen und Bewerber mit I. und II. Staatsprüfung, dem Abschluss „Master of Education“ (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/ Höheres Lehramt, mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR und einer Lehrbefähigung in mindestens einem ordentlichen Unterrichtsfach bilden die Bewerbergruppe „Liste A1“. Dazu gehören sowohl Absolventinnen und Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen und aus anderen Bundesländern als auch Lehrkräfte mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschluss, der durch das LaSuB als gleichgestellt anerkannt wurde sowie Lehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst bis zum 31.01.2023 beenden.
Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung und Seiteneinsteiger
Lehramtsabsolventen mit 1. Staatsprüfung bzw. Master of Education - aber ohne 2. Staatsprüfung bzw. Staatsprüfung und Bewerber mit einem ausländischen Lehramtsabschluss, der mit Auflagen gleichgestellt wurden, bilden die Bewerbergruppe „Liste A2“.
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden als Seiteneinsteiger der Bewerbergruppe „Liste B“ zugeordnet und in der anschließenden Reihenfolge realisiert:
B1:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung;
B2:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem pädagogischem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung;
B3:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung, deren Abschluss eine Relevanz zu einem Unterrichtsfach der Stundentafel der jeweiligen Schulart aufweist. Ein Abschluss hat eine Relevanz für ein Unterrichtsfach, wenn die nachgewiesenen Studieninhalte auch Bestandteil der Lehrerausbildung in diesem Fach sind, aber nach Inhalt und Umfang nicht in hinreichendem Maße den Anforderungen der Lehramtsprüfung I entsprechen;
B4:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung. Die Einstellung ist nur in den Schularten Oberschule und Förderschule oder in den berufsbildenden Schulen mit einem Abschluss im Bereich Informatik zulässig.
Abweichend von den Regelungen der QualiVO Lehrer ist die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe „Liste B“, die nicht die Voraussetzungen für eine Qualifizierung nach der QualiVO Lehrer erfüllen, nur im Bereich der fachpraktischen Ausbildung an den berufsbildenden Schulen möglich.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste B“, ohne eine entsprechende Vorqualifikation oder einer mindestens 3-monatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft, absolvieren zu Beginn ihrer Tätigkeit eine 3-monatige Einstiegsausbildung.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Listen A1“ bewerben sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung.
Außerdem können sich Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A1“
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien auch für berufsbildende Schulen, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen, mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen auch für Gymnasien, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen, mit der Befähigung für das Lehramt an der Oberschule auch für Förderschulen und Grundschulen, mit der Befähigung für das Lehramt an der Grundschule auch für Förderschulen neben ihrem Erstwunsch bezüglich der Schulart bewerben – unter Beibehaltung der Listenzuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A1“, vorausgesetzt diese Bewerberinnen und Bewerber sind mindestens in einem Fach der Bewerbungsschulart ausgebildet. Im abweichenden Fall erfolgt die Zuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A2“.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A2“ können sich für alle Schularten bewerben.
Pädagogische Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte sind in der Regel ausgebildete Erzieher und Heilerziehungspfleger oder können einen vergleichbaren Berufsabschluss nachweisen. Als pädagogische Fachkraft unterstützen sie eine Lehrerin oder einen Lehrer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an einer Förderschule.
Was sind schulscharfe Bewerbungen?
Im schulscharfen Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf eine oder mehrere der konkret ausgeschriebenen Stellen an den Schulen zu bewerben.
Hat die Teilnahme am schulscharfen Verfahren mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Können schulscharfe Ausschreibungsfristen verlängert und ggfs. die Ausschreibungen für geeignete Seiteneinsteiger nachträglich freigegeben werden?
Ja. Das Ende der Bewerbungsfrist für alle Schularten ist am 31.10.2022 ggfs. sind Verlängerungen einzelner - noch offener - schulscharfer Ausschreibungen im Bereich der Gymnasien und nachträgliche Erweiterungen auf geeignete Seiteneinsteiger möglich. Welche Erweiterungen bezüglich der Zulassung weiterer Bewerbergruppen im laufenden Verfahren erfolgen und welche Termine bzw. Terminverlängerungen zum Ablauf der Einstellung dabei angepasst werden, sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Was ist unter dem Listenverfahren zu verstehen?
Im Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch ist zwingend. Im Listenverfahren können auch mehrere Einsatzwünsche (Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB sowie die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten angegeben werden. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Diese unverbindlichen Einsatzwünsche sind unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ einzutragen. Am Listenverfahren können sich die Bewerberinnen und Bewerber der Listen A und B sowie als pädagogische Fachkraft beteiligen. In der Schulart Gymnasium findet kein Listenverfahren statt.
Wer kann sich zum Einstellungstermin 01.02.2023 bewerben?
Die schulscharfen Einstellungen in den Schularten
Grundschule und Förderschule richten sich ausschließlich an
grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppen A1 und ggfs. A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2023 antreten können. Die schulscharfen Einstellungen in der Schulart
Oberschule richten sich ausschließlich an
grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppen A1 und ggfs. an die Bewerbergruppe A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2023 antreten können sowie ggfs. an geeignete Seiteneinsteiger mit Dienstbeginn zum 01.05.2023. Die schulscharfen Einstellungen in der Schulart
berufsbildende Schule richten sich ausschließlich an
grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppen A1 und ggfs. an die Bewerbergruppe A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2023 antreten können sowie ggfs. an geeignete Seiteneinsteiger - ausschließlich in den beruflichen Fachrichtungen - mit Dienstbeginn zum 01.05.2023. Die schulscharfen Einstellungen in der Schulart
Gymnasium richten sich ausschließlich an
grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppen A1, die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2023 antreten können. ggfs. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2023 antreten können sowie ggfs. an geeignete Seiteneinsteiger mit Dienstbeginn zum 01.05.2023 - ausschließlich in den Fächern Informatik, Mathematik, und Physik. Die Einstellungen im zentralen Listenverfahren in den Schularten
Grundschule, Oberschule, berufsbildende Schule und Förderschule - richten sich an
grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A1, die Ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2023 antreten können, geeignete Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A2 und ggfs. an geeignete Seiteneinsteiger, die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2023 antreten können, weil bei ihnen, z. B. wegen einer mindestens 3-monatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft, keine Einstiegsausbildung erforderlich ist und Bewerberinnen und Bewerber, an berufsbildenden Schulen im Bereich der fachpraktischen Ausbildung sowie pädagogische Fachkräfte (nur Förderschule).
Einstellungen im zentralen Listenverfahren finden in der Schulart Gymnasium nicht statt.
Wer kann sich zum Einstellungstermin 01.05.2023 bewerben?
Die Einstellungen richten sich ausschließlich an Seiteneinsteiger der Bewerbergruppe B. Am 01.05.2023 beginnt für diese Bewerberinnen und Bewerber die verpflichtende 3-monatige Einstiegsausbildung. Der Unterrichtseinsatz beginnt am 01.08.2023.
Was sind geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger?
Geeignete Seiteneinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Studienabschlüsse (gemäß § 2 Abs. 3 LehrerQualiVO) durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer qualifizierbar und damit einstellbar sind.
Welche Bewerbungsvarianten gibt es?
Das Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst bietet, entsprechend der Qualifikation, folgende Bewerbungsvarianten an:
1. Bewerbung als Lehrkraft
als grundständig ausgebildete Lehrkraft mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Liste A1) als Referendar im Vorbereitungsdienst - der Abschluss erfolgt bis zum Einstellungstermin (Liste A1) als Absolvent eines Lehramtsstudiums mit nicht vollständig abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (nur 1. Staatsprüfung/Master of Education, keine 2. Staatsprüfung) und aktuell nicht im Vorbereitungsdienst (Liste A2) als Seiteneinsteiger (Liste B) 2. Bewerbung als pädagogische Fachkraft an einer Förderschule
Schulscharfes Verfahren
Im schulscharfen Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf eine oder mehrere der konkret ausgeschriebenen Stellen an den Schulen zu bewerben. Welche Bewerbergruppen zugelassen sind und die entsprechenden Termine zum Ablauf der Einstellung sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Listenverfahren
Im Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch ist zwingend. Im Listenverfahren können auch mehrere Einsatzwünsche (Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB sowie die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten angegeben werden. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Diese unverbindlichen Einsatzwünsche sind unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ einzutragen. Am Listenverfahren können sich die Bewerberinnen und Bewerber der Listen A und B beteiligen. In der Schulart Gymnasium findet kein Listenverfahren statt.
Schulscharfe Bewerbung und anschließende Teilnahme am Listenverfahren Schließlich besteht für die entsprechenden Bewerbergruppen die Möglichkeit, sich am schulscharfen Verfahren zu beteiligen und wenn dies gewünscht ist, am Listenverfahren teilzunehmen. Diese Bewerbungsvariante wird empfohlen.
Hat die Teilnahme am schulscharfen Verfahren mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Welche Einstellungsmöglichkeiten gibt es für den Schuldienst in Sachsen?
Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer besteht gegenwärtig sachsenweit. Diese Tendenz wird für die nächsten Jahre anhalten.
Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.
Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen vielfältige Einstellungsmöglichkeiten. Nähere Informationen dazu sind an der konkreten Schule oder beim zuständigen Träger zu erfragen.
Kann ich mich auch für eine Schulart bewerben, für die ich nicht ausgebildet bin?
Ja. Beispielsweise können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen ihre Einstellungschancen dadurch verbessern, indem sie sich auch für den Einsatz in einer anderen Schulart bereit erklären. Dies gilt bei einer geeigneten Fachkombination in Abhängigkeit der konkreten Einstellungsbedarfe besonders für Oberschulen (in allen Regionen) sowie für Förderschulen und Grundschulen (in allen Regionen - außer in den Städten sowie dem Umland von Dresden und Leipzig).
Kann ich mich mit einem ausländischen Lehramts- bzw. Lehrerabschluss bewerben?
Ja. Die Tätigkeit als Lehrkraft in Sachsen ist auch für im Ausland ausgebildete Lehrkräfte grundsätzlich eröffnet. Im Gegensatz zu inländisch ausgebildeten Lehrkräften müssen diese Bewerberinnen und Bewerber jedoch vor der Teilnahme am Einstellungsverfahren ein Gleichstellungsverfahren nach Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer durchlaufen. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Unterschiede zwischen der ausländischen und der sächsischen Ausbildung bewertet. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine der folgenden Feststellungen getroffen:
Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt anerkannt wurde (Bewerbergruppe A1). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt - mit Auflagen - anerkannt wurde (Bewerbergruppe A2). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt abgelehnt wurde (Bewerbergruppe B). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Dies gilt ausschließlich für Lehrkräfte mit einem ausländischen fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss, die daneben oder aufbauend ein Studium oder eine Ausbildung zum Erwerb einer Lehrbefähigung nach dem jeweiligen nationalen Recht absolviert haben.
Weitere Informationen:
Wenn Sie über einen Hochschulabschluss als Master, Magister oder über ein Hochschuldiplom ohne eine spezielle Berufsqualifikation als Lehrer verfügen und als Lehrerin oder Lehrer in Sachsen arbeiten möchten, können Sie sich beraten lassen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen des Einstiegs und der Qualifizierung die Koordinatoren für Seiteneinsteiger in jedem Standort des LaSuB zur Verfügung.
Kann ich mich mit einem ausländischen Studienabschluss bewerben?
Ja, über den Seiteneinstieg. Geeignete Seiteneinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Studienabschlüsse (gemäß § 2 Abs. 3 LehrerQualiVO) durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer qualifizierbar und damit einstellbar sind.
Welche Fächer werden in Sachsen unterrichtet?
Alle Unterrichtsfächer und ihr Stundenumfang in den einzelnen Klassenstufen sind
hier zu finden.
Werden im Freistaat Sachsen die Lehrkräfte verbeamtet?
Alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer- oder Lehramtsausbildung können bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden, wenn sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen. Ausführliche Informationen:
FAQ-Verbeamtung.pdf .
Können sich Beamte aus anderen Bundesländern bewerben?
Beamte aus anderen Bundesländern können sich bewerben. Eine statuswahrende Versetzung ist jedoch nur möglich, wenn vom derzeitigen Dienstherrn die Freigabe dafür erklärt wurde.
Können persönliche Bewerbungsdaten (Namen, Kontaktdaten usw.) auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist geändert oder ergänzt und Unterlagen nachgereicht werden?
Die Änderung persönlicher Daten und das Nachreichen von Unterlagen über das Online-Bewerbungsportal ist jederzeit möglich und führen nicht zur Nachrangigkeit der Bewerbung.
Kann die E-Mail-Adresse geändert werden?
Die Änderung der E-Mail-Adresse ist nur möglich, wenn dies in der Nutzerprofilverwaltung veranlasst wird (Meine Daten/Profil bearbeiten). Im Anschluss die Änderung in den Nutzerdaten speichern und außerdem die Bewerbung mit der neu im Bewerbungsformular übernommen E-Mail-Adresse durch nochmaliges Senden aktualisieren.
Kann bei Bewerbungen von Lehrkräften mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung und Seiteneinsteigern die Berufserfahrung als Lehrkraft eingetragen werden?
Ja. Diese Eintragung erfolgt unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“.
Können die Berufs- und Studienabschlüsse bei Bewerbungen von Lehrkräften mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung und Seiteneinsteigern – deren Abschlüsse nicht aufgelistet sind, auch manuell eingetragen werden?
Ja. In diesem Fall wird „Sonstiges“ ausgewählt und danach die genaue Bezeichnung des Abschlusses eingetragen.
Können Eintragungen zum Listenverfahren (Bewerbungsschulart, Erstwunsch-Einsatzstandort) auch nach dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist eingereicht werden?
Die Änderung der Bewerbungsschulart und des Erstwunsches bezüglich des regionalen Einsatzstandortes ist auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungsportal möglich - gegebenenfalls wird dadurch die Bewerbung nachrangig berücksichtigt.
Können Bewerbungen auch nach dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist eingereicht werden?
Bewerbungen können auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist (verspätet) über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Die Bewerbung wird dann nachrangig berücksichtigt.
Können schulscharfe Bewerbungen nach dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist zurückgezogen werden?
Schulscharfe Bewerbungen können nach dem Ende der Bewerbungsfrist zurückgezogen werden - indem der Schulleiter von der Bewerberin, dem Bewerber per E-Mail über die Absage informiert wird.
Können in bereits eingereichten Bewerbungen die berufs- und Studienabschlüsse geändert werden?
Nein. In diesem Fall muss die gesamte Bewerbung zurückgezogen, anschließend neu erstellt und eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Bewerbung inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis spätesten zum Ablauf des jeweiligen Bewerbungszeitraums über das Online-Bewerbungsportal eingereicht sein. Nach Ablauf der Bewerbungsfristen, können Dokumente oder persönliche Daten über das Bewerbungsportal noch nachgereicht oder geändert werden. Dies hat keinen Einfluss auf den Bewerbungsstatus.
Neubewerbungen und Änderungen - nach Ablauf der Bewerbungsfristen - bezüglich der Bewerbungsschulart und des Erstwunsches des Einsatzstandortes im Listenverfahren führen jedoch zu einer nachrangigen Berücksichtigung.
Alle Dokumente, die hochgeladen werden, insbesondere
Bewerbungsanschreiben,
tabellarischer Lebenslauf,
Prüfungs- und Ausbildungszeugnisse,
ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung,
ggf. Schwerbehindertenausweis,
ggf. bei Beamten die Freigabeerklärung des Dienstherrn,
ggf. Aufenthaltstitel für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und
zertifizierte Sprachdiplome der deutschen Sprache mind. mit dem Sprachniveau C1
oder erst vor Vertragsabschluss benötigt werden, z. B.
das polizeiliche Führungszeugnis, der Nachweis eines Masernimpfschutzes(In Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab dem 01.03.2020 haben Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Schule den Nachweis ausreichenden Impfschutzes oder ausreichender Immunität gegen Masern zu führen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Beschäftigung an den Schulen des Freistaats Sachsen ab dem 01.03.2020 nicht zulässig. Ausreichender Impfschutz bzw. ausreichende Immunität oder eine medizinische Kontraindikation gegenüber einer Masernschutzimpfung ist Einstellungsvoraussetzung. Der Nachweis ist durch eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis oder Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass ein Nachweis vorgelegen hat, zu erbringen und vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorliegen muss.),
ggf. ein vom LaSuB nachträglich angefordertes amtsärztliches Gesundheitszeugnis,
ggf. bei Bewerbergruppen Liste A2 und Liste B qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung
sind in der Regel vor der Vertragsunterzeichnung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Was ist von Seiteneinsteigen beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen zu beachten?
Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse sind vollständige Zeugnisunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master oder Vordiplom und Diplom) einzureichen. Aus den Unterlagen müssen die absolvierten Studieninhalte (auch belegte Wahlpflicht- oder Wahlbereiche) und Studienumfänge (ETCS/LP oder SWS) hervorgehen. Dies können beispielsweise die Transcripts of Records, Modulübersichten oder Notenübersichten sein. Unterlagen von ausländischen Abschlüssen sind in der Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers einzureichen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ist die Vorlage eines Sprachnachweises der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, notwendig. Die vorgenannten Unterlagen sind zusammen mit dem Studienabschluss über das Online-Bewerbungsportal einzustellen.
Wann sind Einstellungsangebote zu erwarten?
Nach den Bewerbungsgesprächen an den Schulen, werden die Angebote unterbreitet. Parallel dazu beginnt das Listenverfahren. Hat die Teilnahme am schulscharfen Verfahren mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet. Der überwiegende Teil aller Einstellungen wird im Januar 2023 erfolgt sein. Bis zum Mai 2023 ist das Einstellungsverfahren abgeschlossen. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vor Ende des Einstellungsverfahrens über den Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden am 31.08.2023 gelöscht.
Welche Softwarevoraussetzungen sind notwendig?
Die Internetseiten sind optimiert für die Nutzung der aktuellen Versionen von Mozilla Firefox, Chrome, Microsoft Edge und Safari. Darüber kann das Angebot mit den meisten aktuellen Mobilgeräten genutzt werden. Für die Verwendung der Formulare muss JavaScript im Browser aktiviert sein. Bei älteren Browser-Versionen und Mobilgeräten kann es zu Abweichungen in der Darstellung und Einschränkungen bei der Benutzung kommen.
Wie wird meine Registrierung bestätigt?
Nach dem Absenden der Registrierung erfolgt die Rückmeldung mit einem Bestätigungslink auf die hinterlegte E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls auch den SPAM-Ordner kontrollieren.
Hinweis: Bitte registrieren Sie sich nicht mit einer E-Mail-Adresse aus dem Schulportal (@schulportal.sachsen.de). Dies betrifft z. B. sächsische Referendare oder Vertretungslehrkräfte sowie weitere Personengruppen die über eine derartige E-Mail-Adresse verfügen.
Wie wird die Einreichung der Bewerbung bestätigt?
Nach dem Absenden der Bewerbung erfolgt die Bestätigung auf die hinterlegte E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls auch den SPAM-Ordner kontrollieren.
Hinweis: Bitte registrieren Sie sich nicht mit einer E-Mail-Adresse aus dem Schulportal (@schulportal.sachsen.de). Dies betrifft z. B. sächsische Referendare oder Vertretungslehrkräfte sowie weitere Personengruppen die über eine derartige E-Mail-Adresse verfügen.
Warum kann ich keine schulscharfen Stellen auswählen?
Schulscharfe Stellen werden nur Bewerberinnen und Bewerbern angezeigt, die über die in der Ausschreibung geforderte Qualifikation verfügen.
Wie kann das Datenvolumen meiner Dateianhänge minimiert werden? Wie kann ich beispielsweise mehrere pdf-Dokumente zusammenführen?
Die maximale Datengröße für jedes beizufügende Dokument muss beachtet werden. Jeweils kann nur eine Datei hochgeladen werden. Zeugnisse, die beispielsweise aus mehreren pdf-Dokumenten bestehen, müssen vor dem Hochladen zu einer pdf-Datei zusammengefasst werden. Ausführliche Hinweise und entsprechende Anwendungen bzw. Apps zum Zusammenfügen von Dateien und ggf. dem Komprimieren von Dateiinhalten sind im Internet bzw. bei den verschiedensten App-Anbietern zu finden. Es werden nur Dateien der Formate pdf, png, jpg und jpeg unterstützt.
Was ist bei der Fehlermeldung "ErrorCode: 408" zu beachten?
Die im Schritt 2 "Bewerberdaten eingeben" ausgewählten Anhänge werden mit Klicken auf "Weiter" hochgeladen.
Falls diese ausgewählten Dateien zwischenzeitlich nicht mehr auf dem lokalen Rechner verfügbar sind, kann das Hochladen der Dateien nicht ausgeführt werden, es wird eine Fehlermeldung "ErrorCode: 408" angezeigt. Mögliche Ursachen können ein vom Rechner abgezogener USB-Stick oder ein anderes nicht mehr verfügbares Speichermedium sein. Auch könnte die lokale Browserkonfiguration ein verzögertes Hochladen durch Sicherheitseinstellungen blockieren. Bitte stellen Sie sicher, dass der Webbrowser auf alle ausgewählten Anhänge für das Hochladen beim Klicken auf "Weiter" zugreifen kann. Falls das Problem nicht gelöst werden kann, kontaktieren Sie bitte unseren Support per E-Mail: antragsmanagement@sid.sachsen.de
Was ist bei der Fehlermeldung "ErrorCode: 500" zu beachten, wenn dieser Fehler beim Erstellen einer Bewerbung auftritt?
Tritt beim Erstellen einer Bewerbung der Fehler "ErrorCode: 500" auf, löschen Sie bitte die fehlerhafte Bewerbung und erstellen eine neue Bewerbung.
Bitte melden Sie sich am Bewerbungsportal an. Über das Menü "Meine Daten" > "Meine Bewerbungen" sehen Sie die zwischengespeicherte Bewerbung, die
Sie über das Papierkorb-Symbol löschen können. Anschließend gehen Sie wieder auf die Startseite und erstellen eine neue Bewerbung.
Falls das Problem nicht gelöst werden kann, kontaktieren Sie bitte unseren Support per E-Mail: antragsmanagement@sid.sachsen.de
Ansprechpartner für technische Fragen
Bei technischen Fragen ist der Support per E-Mail an:
antragsmanagement@sid.sachsen.de erreichbar. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt von Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 16 Uhr.
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen im Vorfeld der Bewerbung
Für die Beantwortung fachlicher Fragen zu den regionalen Einstellungsbedarfen im Vorfeld der Bewerbung, sind
kompetente Ansprechpartner im LaSuB zuständig.
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zur Bewerbung
In der E-Mail-Eingangsbestätigung auf die Bewerbung sind die Kontaktdaten des konkreten Bearbeiters im LaSuB enthalten.
Die Einstellung im Landesschuldienst ist auf Grund zahlreicher rechtlicher und formaler Anforderungen ein sehr komplexes Verfahren. Werden ergänzende Unterlagen benötigt, wird man sich direkt mit der Bewerberin/ dem Bewerber in Verbindung setzen. E-Mail-Postfächer sollten regelmäßig kontrolliert werden (ggf. zum Beginn des Verfahrens auch den SPAM-Ordner).