Grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung
Bewerberinnen und Bewerber mit I. und II. Staatsprüfung, dem Abschluss „Master of Education“ (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/ Höheres Lehramt, mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR und einer Lehrbefähigung in mindestens einem ordentlichen Unterrichtsfach bilden die Bewerbergruppe „Liste A1“. Dazu gehören sowohl Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen, Lehramtsabsolventen aus anderen Bundesländern, Lehramtsanwärter und Referendare, die Anfang 2021 ihre Lehramtsausbildung beenden, als auch Lehrkräfte mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschluss, der durch das LaSuB als gleichgestellt anerkannt wurde.
Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung und Seiteneinsteiger
Lehramtsabsolventen mit 1. Staatsprüfung bzw. Master of Education - aber ohne 2. Staatsprüfung bzw. Staatsprüfung und Bewerber mit einem ausländischen Lehramtsabschluss, der mit Auflagen gleichgestellt wurden, bilden die Bewerbergruppe „Liste A2“.
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden als Seiteneinsteiger der Bewerbergruppe „Liste B“ zugeordnet und in der anschließenden Reihenfolge realisiert:
B1:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung;
B2:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem pädagogischem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung;
B3:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung, deren Abschluss eine Relevanz zu einem Unterrichtsfach der Stundentafel der jeweiligen Schulart aufweist. Ein Abschluss hat eine Relevanz für ein Unterrichtsfach, wenn die nachgewiesenen Studieninhalte auch Bestandteil der Lehrerausbildung in diesem Fach sind, aber nach Inhalt und Umfang nicht in hinreichendem Maße den Anforderungen der Lehramtsprüfung I entsprechen;
B4:
Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung. Die Einstellung ist nur in den Schularten Grundschule, Oberschule und Förderschule oder in den berufsbildenden Schulen als Bewerber mit einem Abschluss im Bereich Informatik zulässig.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Studienabschlüsse den vorgenannten Bewerbergruppen (A1, A2, B1-4) entsprechen, können im Einstellungsverfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Bewerbungen an berufsbildenden Schulen im Bereich der fachpraktischen Ausbildung.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste B“, ohne eine entsprechende Vorqualifikation oder einer mindestens 3-monatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft, absolvieren zu Beginn ihrer Tätigkeit eine 3-monatige Einstiegsausbildung.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Listen A1“ bewerben sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung.
Außerdem können sich Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A1“
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien auch für berufsbildende Schulen, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen, mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen auch für Gymnasien, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen, mit der Befähigung für das Lehramt an der Oberschule auch für Förderschulen und Grundschulen, mit der Befähigung für das Lehramt an der Grundschule auch für Förderschulen neben ihrem Erstwunsch bezüglich der Schulart bewerben – unter Beibehaltung der Listenzuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A1“, vorausgesetzt diese Bewerberinnen und Bewerber sind mindestens in einem Fach der Bewerbungsschulart ausgebildet. Im abweichenden Fall erfolgt die Zuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A2“.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A2“ können sich für alle Schularten bewerben.
Pädagogische Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte sind in der Regel ausgebildete Erzieher und Heilerziehungspfleger oder können einen vergleichbaren Berufsabschluss nachweisen. Als pädagogische Fachkraft unterstützen sie eine Lehrerin oder einen Lehrer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an einer Förderschule.
Im schulscharfen Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf eine oder mehrere der konkret ausgeschriebenen Stellen an den Schulen zu bewerben. Diese Ausschreibungen können nur von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe Liste A1 in Anspruch genommen werden. Bewerbungen an mehreren Schulen sind möglich.
Hat die Teilnahme am schulscharfen Verfahren mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Im Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch ist zwingend. Im Listenverfahren können auch mehrere Einsatzwünsche (Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB sowie die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten angegeben werden. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Diese unverbindlichen Einsatzwünsche sind unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ einzutragen. Am Listenverfahren können sich die Bewerberinnen und Bewerber der Listen A und B sowie als pädagogische Fachkraft beteiligen.
Die schulscharfen Einstellungen richten sich ausschließlich an
grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A1 , die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2021
antreten können. Sollten diese Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können, werden sie, das Einverständnis des Bewerbers vorausgesetzt, als Bewerbungen für das nachfolgende zentrale Listenverfahren gewertet.
Die Einstellungen im zentralen Listenverfahren richten sich an - außer an den Gymnasien -
grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A1 , die Ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2021 antreten können,Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A2 und an Seiteneinsteiger der Bewerbergruppe B , die ihren Dienst in der Regel zum 01.02.2021 antreten können, weil bei ihnen, z. B. wegen einer mindestens 3-monatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft, keine Einstiegsausbildung erforderlich ist, und Bewerberinnen und Bewerber, an berufsbildenden Schulen im Bereich der fachpraktischen Ausbildung sowiepädagogische Fachkräfte.
Ende der Bewerbungsfrist für die Schularten Grundschule, Oberschule, Förderschule und berufsbildende Schule (Listen- und schulscharfes Verfahren) und Gymnasium (nur schulscharfes Verfahren): 01.11.2020
Die Einstellungen richten sich ausschließlich an Seiteneinsteiger der Bewerbergruppe B. Am 01.05.2021 beginnt für diese Bewerberinnen und Bewerber die verpflichtende 3-monatige Einstiegsausbildung. Der Unterrichtseinsatz beginnt am 01.08.2021.
Ende der Bewerbungsfrist für die Einstellungen von Seiteneinsteigern: 01.11.2020 Das Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst bietet, entsprechend der Qualifikation, folgende Bewerbungsvarianten an:
1. Bewerbung als Lehrkraft
als grundständig ausgebildete Lehrkraft mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Liste A1) als Referendar im Vorbereitungsdienst - der Abschluss erfolgt bis zum Einstellungstermin (Liste A1) als Absolvent eines Lehramtsstudiums mit nicht vollständig abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (nur 1. Staatsprüfung/Master of Education, keine 2. Staatsprüfung) und aktuell nicht im Vorbereitungsdienst (Liste A2) als Seiteneinsteiger (Liste B) 2. Bewerbung als pädagogische Fachkraft an einer Förderschule
Schulscharfe Bewerbungen
Im schulscharfen Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf eine oder mehrere der konkret ausgeschriebenen Stellen an den Schulen zu bewerben. Diese Ausschreibungen können nur von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe Liste A1 in Anspruch genommen werden. Bewerbungen an mehreren Schulen sind möglich.
Hat die Teilnahme am schulscharfen Verfahren mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Listenverfahren
Im anschließenden Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch ist zwingend. Im Listenverfahren können auch mehrere Einsatzwünsche (Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB sowie die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten angegeben werden. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Diese unverbindlichen Einsatzwünsche sind unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ einzutragen. Am Listenverfahren können sich die Bewerberinnen und Bewerber der Listen A und B beteiligen. In der Schulart Gymnasium findet kein Listenverfahren statt.
Schulscharfe Bewerbung und anschließende Teilnahme am Listenverfahren
Schließlich besteht nur für Bewerbergruppe A1 die Möglichkeit, sich am schulscharfen Verfahren zu beteiligen und wenn dies gewünscht ist, am anschließenden Listenverfahren teilzunehmen. Diese Bewerbungsvariante wird empfohlen.
Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer besteht gegenwärtig sachsenweit. Diese Tendenz wird für die nächsten Jahre anhalten.
Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.
Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technische Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.
Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen vielfältige Einstellungsmöglichkeiten. Nähere Informationen dazu sind an der konkreten Schule oder beim zuständigen Träger zu erfragen.
Ja. Beispielsweise können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen ihre Einstellungschancen dadurch verbessern, indem sie sich auch für den Einsatz in einer anderen Schulart bereit erklären. Dies gilt bei einer geeigneten Fachkombination in Abhängigkeit der konkreten Einstellungsbedarfe besonders für Oberschulen (in allen Regionen) sowie für Förderschulen und Grundschulen (in allen Regionen - außer in den Städten sowie dem Umland von Dresden und Leipzig).
Alle Unterrichtsfächer und ihr Stundenumfang in den einzelnen Klassenstufen sind
hier zu finden.
Alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer- oder Lehramtsausbildung können bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden, wenn sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen. Ausführliche Informationen unter:
https://www.lehrerbildung.sachsen.de/23075.htm .
Beamte aus anderen Bundesländern können sich bewerben. Eine statuswahrende Versetzung ist jedoch nur möglich, wenn vom derzeitigen Dienstherrn die Freigabe dafür erklärt wurde.
Sachsen braucht in den nächsten Jahren viele Lehrkräfte. Auch Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland sind hier willkommen und haben beste Berufsperspektiven. Ausführliche Informationen unter:
https://www.lehrerbildung.sachsen.de/22309.htm .
Die Änderung persönlicher Daten und das Nachreichen von Unterlagen über das Online-Bewerbungsportal ist jederzeit möglich und führen nicht zur Nachrangigkeit der Bewerbung.
Die Änderung der E-Mail-Adresse ist nur möglich, wenn dies in der Nutzerprofilverwaltung veranlasst wird (Meine Daten/Profil bearbeiten). Im Anschluss die Änderung in den Nutzerdaten speichern und außerdem die Bewerbung mit der neu im Bewerbungsformular übernommen E-Mail-Adresse durch nochmaliges Senden aktualisieren.
Ja. Diese Eintragung erfolgt unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“.
Ja. In diesem Fall wird „Sonstiges“ ausgewählt und danach die genaue Bezeichnung des Abschlusses eingetragen.
Die Änderung der Bewerbungsschulart und des Erstwunsches bezüglich des regionalen Einsatzstandortes ist auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungsportal möglich - gegebenenfalls wird dadurch die Bewerbung nachrangig berücksichtigt.
Bewerbungen können auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist (verspätet) über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Die Bewerbung wird dann nachrangig berücksichtigt.
Schulscharfe Bewerbungen können nach dem Ende der Bewerbungsfrist zurückgezogen werden - indem der Schulleiter von der Bewerberin, dem Bewerber per E-Mail über die Absage informiert wird.
Nein. In diesem Fall muss die gesamte Bewerbung zurückgezogen, anschließend neu erstellt und eingereicht werden.
Die Bewerbung inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis spätesten zum Ablauf des jeweiligen Bewerbungszeitraums über das Online-Bewerbungsportal eingereicht sein. Nach Ablauf der Bewerbungsfristen, können Dokumente oder persönliche Daten über das Bewerbungsportal noch nachgereicht oder geändert werden. Dies hat keinen Einfluss auf den Bewerbungsstatus.
Neubewerbungen und Änderungen - nach Ablauf der Bewerbungsfristen - bezüglich der Bewerbungsschulart und des Erstwunsches des Einsatzstandortes im Listenverfahren führen jedoch zu einer nachrangigen Berücksichtigung.
Alle Dokumente, die hochgeladen werden, insbesondere
Bewerbungsanschreiben,
tabellarischer Lebenslauf,
Prüfungs- und Ausbildungszeugnisse,
ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung,
ggf. Schwerbehindertenausweis,
ggf. bei Beamten die Freigabeerklärung des Dienstherrn,
ggf. Aufenthaltstitel für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und
zertifizierte Sprachdiplome der deutschen Sprache mind. mit dem Sprachniveau C1
oder erst vor Vertragsabschluss benötigt werden, z. B.
das polizeiliche Führungszeugnis, der Nachweis eines Masernimpfschutzes(In Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab dem 01.03.2020 haben Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Schule den Nachweis ausreichenden Impfschutzes oder ausreichender Immunität gegen Masern zu führen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Beschäftigung an den Schulen des Freistaats Sachsen ab dem 01.03.2020 nicht zulässig. Ausreichender Impfschutz bzw. ausreichende Immunität oder eine medizinische Kontraindikation gegenüber einer Masernschutzimpfung ist Einstellungsvoraussetzung. Der Nachweis ist durch eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis oder Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass ein Nachweis vorgelegen hat, zu erbringen und vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorliegen muss.),
ggf. ein vom LaSuB nachträglich angefordertes amtsärztliches Gesundheitszeugnis
ggf. bei Bewerbergruppen Liste A2 und Liste B qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung,
sind in der Regel vor der Vertragsunterzeichnung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse sind vollständige Zeugnisunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master oder Vordiplom und Diplom) einzureichen. Aus den Unterlagen müssen die absolvierten Studieninhalte (auch belegte Wahlpflicht- oder Wahlbereiche) und Studienumfänge (ETCS/LP oder SWS) hervorgehen. Dies können beispielsweise die Transcripts of Records, Modulübersichten oder Notenübersichten sein. Unterlagen von ausländischen Abschlüssen sind in der Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers einzureichen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ist die Vorlage eines Sprachnachweises der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, notwendig. Die vorgenannten Unterlagen sind zusammen mit dem Studienabschluss über das Online-Bewerbungsportal einzustellen.
Einstellungsangebote für die schulscharfen Ausschreibungen und das Listenverfahren in den Schularten Grundschule, Oberschule, Förderschule und berufsbildende Schule Diese Einstellungsangebote des LaSuB sind beginnend für die schulscharfen Ausschreibungen im November 2020 zu erwarten. Ab 09.11.2020 finden die Bewerbungsgespräche an den Schulen statt und ab 12.11.2020 werden die unbefristeten Angebote den grundständig ausgebildeten Lehrkräften unterbreitet. Liegen keine Konkurrenzsituationen zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern vor, können im Anschluss Einstellungsangebote im Listenverfahren unterbreitet werden. Dem schließen sich die zunächst befristeten Einstellungsangebote für den Seiteneinstieg an, die keine Einstiegsfortbildung benötigen und danach folgen die zunächst befristeten Angebote für die Seiteneinsteiger mit Einstiegsfortbildung.
Hat die Teilnahme am schulscharfen Verfahren mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Einstellungsangebote für die schulscharfen Ausschreibungen in der Schulart Gymnasium In dieser Schulart findet kein Listenverfahren statt. Die unbefristeten Einstellungsangebote des LaSuB sind für die schulscharfen Ausschreibungen im November 2020 zu erwarten. Ab 09.11.2020 finden die Bewerbungsgespräche an den Schulen statt und ab 12.11.2020 werden die Angebote den grundständig ausgebildeten Lehrkräften unterbreitet.
Hat die Teilnahme am schulscharfen Verfahren mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Der überwiegende Teil aller Einstellungen wird im Januar 2021 erfolgt sein. Bis zum Mai 2021 das Einstellungsverfahren abgeschlossen.
Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vor Ende des Einstellungsverfahrens über den Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden spätestens am 31.07.2021 gelöscht.