Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber zum Schuljahr 2024/2025
Einstellungstermine 01.08.2024 und 01.11.2024
Allgemeines
Das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zum Schuljahr 2024/2025 wird durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zentral geführt und richtet sich ausschließlich an Personen, die in keinem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Schuldienst des Freistaates Sachsen stehen. Einstellungen erfolgen in den Schularten Grund-, Ober-, Gemeinschafts- und Förderschulen, Gymnasien sowie in den berufsbildenden Schulen. Die Personalvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung werden nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes bzw. des SGB IX beteiligt. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Bestenauslese) im Rahmen der verfügbaren Stellen sowie auf der Grundlage der schulartspezifischen Einstellungsbedarfe des LaSuB. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber kann eine Bewerbung als Lehrkraft/Seiteneinsteiger und ggf. eine weitere Bewerbung als pädagogische Fachkraft im Unterricht einreichen.
Bewerbergruppen
Grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung
Bewerberinnen und Bewerber mit I. und II. Staatsprüfung, dem Abschluss „Master of Education“ (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/ Höheres Lehramt, mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR und einer Lehrbefähigung in mindestens einem ordentlichen Unterrichtsfach bilden die Bewerbergruppe „Liste A1“. Dazu gehören sowohl Absolventinnen und Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen und aus anderen Bundesländern als auch Lehrkräfte mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschluss, der durch das LaSuB als gleichgestellt anerkannt wurde sowie Lehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst bis zum 31. Juli 2024 beenden und Lehrkräfte, die nach erfolgreicher Seiteneinsteigerqualifikation (lt. LehrerQualiVO), den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt sind.
Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung und Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger
Lehramtsabsolventen mit 1. Staatsprüfung bzw. Master of Education - aber ohne 2. Staatsprüfung bzw. Staatsprüfung und Bewerber mit einem ausländischen Lehramtsabschluss, der mit Auflagen gleichgestellt wurden, bilden die Bewerbergruppe „Liste A2“.
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden der Bewerbergruppe „Liste B“ zugeordnet. Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor), müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bestätigt sein. Bewerbungen als Seiteneinsteiger sind für die folgenden Bewerbergruppen möglich und in der anschließenden Reihenfolge zu realisieren:
B1: |
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung; |
B2: |
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem pädagogischem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung; |
B3: |
Bewerberinnen und Bewerber mit einem nicht-lehramtsbezogenen Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung; |
B4: |
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung; |
B5: |
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit pädagogischem Bezug, ohne Fächerzuordnung; |
B6: |
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung; |
B7: |
Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulabschluss mit einem Abschluss als Erzieher oder mit einer pädagogischen oder medizinischen Qualifikation auf Fachschulniveau; Die Einstellung ist nur in der Schulart Förderschule mit den Förderschwerpunkten: emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Lernen zulässig. |
Abweichend von den Regelungen der LehrerQualiVO ist die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe „Liste B“, die nicht die Voraussetzungen für eine Qualifizierung nach der LehrerQualiVO erfüllen, nur im Bereich der fachpraktischen Ausbildung an den berufsbildenden Schulen möglich.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste B“, ohne eine entsprechende Vorqualifikation oder einer mindestens 3-monatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft, absolvieren zu Beginn ihrer Tätigkeit eine 3-monatige Einstiegsausbildung.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A1 und A2“ bewerben sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung.
Außerdem können sich Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A1 und A2“
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien auch für berufsbildende Schulen, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Grundschulen,
- mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen auch für Gymnasien, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Grundschulen,
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Oberschule auch für Förderschulen, Gemeinschaftsschulen und Grundschulen,
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Grundschule auch für Oberschulen, Förderschulen und Gemeinschaftsschulen
neben ihrem Erstwunsch bezüglich der Schulart bewerben – unter Beibehaltung der Listenzuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A1“ –, vorausgesetzt diese Bewerberinnen und Bewerber sind mindestens in einem Fach der Bewerbungsschulart ausgebildet. Im abweichenden Fall erfolgt die Zuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A2“. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A2“ können sich entsprechend ihrer Lehramtsausbildung und ggfs. den Stellenanforderungen bewerben.
Pädagogische Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte sind in der Regel ausgebildete Erzieher und Heilerziehungspfleger oder können einen vergleichbaren Berufsabschluss nachweisen. Als pädagogische Fachkraft unterstützen sie eine Lehrerin oder einen Lehrer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an einer Förderschule.
Einstellungstermin: 01.08.2024
Die schulscharfen Stellenausschreibungen bzw. Einstellungen in allen Schularten richten sich zunächst an grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppen A1 und ggfs. A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.08.2024 antreten können sowie an geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Welche Bewerbergruppe tatsächlich zugelassen wird, ist den konkreten Stellenausschreibungen zu entnehmen.
Geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Studienabschlüsse (gemäß LehrerQualiVO) durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer qualifizierbar und damit einstellbar sind.
Verlängerung von Ausschreibungen und ggfs. spätere Freigabe der Ausschreibung für geeignete Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger:
Das Ende der Bewerbungsfrist für alle Schularten ist am 21.04.2024 ggfs. sind Verlängerungen einzelner - noch offener - schulscharfer Ausschreibungen im Bereich der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie nachträgliche Erweiterungen auf geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger möglich. Welche Erweiterungen bezüglich der Zulassung weiterer Bewerbergruppen im laufenden Verfahren erfolgen und welche Termine bzw. Terminverlängerungen zum Ablauf der Einstellung dabei angepasst werden, sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Die Einstellungen im zentralen Listenverfahren in den Schularten Grundschule, Oberschule, berufsbildende Schule und Förderschule richten sich an
- grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A1, die Ihren Dienst in der Regel zum 01.08.2024 antreten können,
- geeignete Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.08.2024 antreten können und ggfs. an geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie
- pädagogische Fachkräfte (nur Förderschule).
Einstellungen im zentralen Listenverfahren finden in den Schularten Gymnasium und Gemeinschaftsschule nicht statt.
Einstellungstermin: 01.11.2024
Die Einstellungen richten sich ausschließlich an geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Am 01.11.2024 beginnt für diese Bewerberinnen und Bewerber die verpflichtende 3-monatige Einstiegsausbildung. Der Unterrichtseinsatz beginnt am 01.02.2025.
Einstellungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien
Die Auswahlverfahren für die regelmäßigen Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppen werden zentral durch das LaSuB durchgeführt. Dabei ist bei der Auswahl folgende Rangfolge einzuhalten:
1. |
Liste A1/A2 und Liste B:
|
besonderes Anforderungsprofil/Zusatzqualifikationen im Hinblick auf den geplanten Unterrichtseinsatz (z. B. spezielle Trainerlizenz, Fachlehrer im Bereich der berufsbildenden Schulen in besonderen Ausbildungsfächern) - optional |
2. |
Liste A1:
|
Fach oder Fachkombination (Ausbildung für die jeweilige Schulart) |
3. |
Liste A1: |
alternative Bedarfsfächer bzw. alternative Fachkombination (Ausbildung für die jeweilige Schulart) - optional |
4. |
Liste A1: |
andere Schularten (soweit Bereitschaft zum Einsatz in der betreffenden Schulart signalisiert wurde) nach Ziffer 2 bis 3 |
5. |
Liste A2: |
geeignete Bewerber mit entsprechendem Fach |
6. |
Liste B: |
geeignete Bewerber mit entsprechendem Fach (die Auswahlreihenfolge innerhalb der Liste B entspricht den in Anlage 1 genannten Bewerbergruppen B1 bis B7) |
7. |
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kein Bewerber vorhanden, dann erneut zu Punkt 3 - optional |
Im Bereich der allgemeinbildenden Förderschulen genießt der
sonderpädagogische Förderschwerpunkt Vorrang vor dem Ausbildungsfach.
Die Auswahl der Bewerber der Bewerbergruppe B wird entsprechend der Eignung realisiert. Sollte keine Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der „Liste B“ möglich sein, werden folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge berücksichtigt:
- anerkannte Behinderung,
- Zusatzqualifizierungen (z. B. mindestens 3-monatige Berufserfahrung als Lehrkraft, Nachweis einer weiteren Sprache auf dem Niveau C 1 neben der Erstsprache), unterhaltspflichtige Kinder, ggf. weitere soziale Belange.
Die Einstellungen von Pädagogischen Fachkräften werden in Verantwortung der Standorte des LaSuB realisiert. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst.
Berechnung der Leistungszahl und Bonuswerte
Alle Bewerbungen sind einem Standort des LaSuB zuzuordnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bereitschaft für den Einsatz an einem weiteren regionalen Standort, für andere Schularten und an konkreten Schulstandorten (unabhängig von schulscharfen Ausschreibungen) anzuzeigen.
Lehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst bis zum 31.07.2024 beenden, werden bis zum Vorliegen der Note der Zweiten Staatsprüfung auf der Grundlage der Note des Masterabschlusses bzw. der Ersten Staatsprüfung in das Auswahlverfahren einbezogen. Die Auswahlentscheidung steht bis zum Vorliegen der Note der Zweiten Staatsprüfung unter dem Vorbehalt einer Überprüfung.
Die Auswahlentscheidung zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe „Liste A1“ wird anhand der Leistungszahl getroffen. Die Leistungszahl wird gebildet aus:
- der Summe des Zehnfachen der Durchschnittsnote der I. Staatsprüfung/des M.Ed. und dem Dreißigfachen der Durchschnittsnote der II. Staatsprüfung/der Staatsprüfung bzw. beider entsprechenden Noten aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer – BefäAnG Lehrer) oder
- dem Vierzigfachem der Durchschnittsnote der Ersten Staatsprüfung/des M.Ed. bei Absolventinnen und Absolventen des jeweils aktuellen Ausbildungssemesters, deren Lehramtsabschluss bis zum Einstellungstermin vorliegt oder
dem Vierzigfachen des Durchschnittswertes (auf eine Dezimalstelle genau) aller Einzelnoten des Abschlusszeugnisses des Universitäts-, Hochschul- bzw. Fachschulabschlusses einschl. der Abschlussarbeit, bzw. einer entsprechenden Note/Wert aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer – BefäAnG Lehrer) – bei Lehrkräften mit einer Lehrerausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR wird jedoch die Note für das Fach Marxismus-Leninismus nicht berücksichtigt – und
b) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) positiv bewerteter Berufserfahrung bei einem mindestens 6-monatigen befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft im Freistaat Sachsen in den vergangenen 3 Jahren oder bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangenen 6 Jahren im Schuldienst (öffentliche Schulen, freie Schulen, Auslandsschuldienst) sowie
c) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) einer Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO I).
Für die unter b) und c) benannten Einflussfaktoren und Bonuswerte wird festgelegt:
b) positiv bewertete einschlägige Berufserfahrung
|
nicht vorhanden |
vorhanden - bei einem mindestens 6-monatigen
befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen in
den vergangenen 3 Jahren |
vorhanden - bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangen 6 Jahren |
Faktor |
1,0 |
0,9 |
0,8 |
c) Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO I)
|
nicht vorhanden |
vorhanden |
|
Faktor |
1,0 |
0,9 |
|
Die Leistungszahl wird auf eine Dezimalstelle genau angegeben. Bei annähernd gleicher Leistungszahl sind schwerbehinderte Menschen bevorzugt einzustellen, daneben können zusätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Ergebnis des Bewerbungsgesprächs an der Schule
- Zusatzqualifizierungen
- Unterhaltspflichtige Kinder, ggf. weitere soziale Belange.
Die
ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten grundsätzlich per
E-Mail vom jeweiligen Standort des LaSuB ein Einstellungsangebot. Die Rückmeldefrist der Bewerber beträgt im schulscharfen Verfahren zwei Arbeitstage und im Listenverfahren fünf Arbeitstage.
Einstellungsangebote für die schulscharfen Ausschreibungen und das Listenverfahren
Die entsprechenden Termine zum Ablauf der schulscharfen Einstellung sind der konkreten Ausschreibung zu entnehmen. Ab 25.04.2024 beginnt das Listenverfahren.
Hat die Bewerbung mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Liegen keine Konkurrenzsituationen zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern vor, können im Anschluss Einstellungsangebote im Listenverfahren unterbreitet werden. Dem schließen sich die zunächst befristeten Einstellungsangebote für den Seiteneinstieg an, die keine Einstiegsfortbildung benötigen und danach folgen die befristeten Angebote für Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger mit Einstiegsfortbildung.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis spätesten zum Ablauf des jeweiligen Bewerbungszeitraums über das Online-Bewerbungsportal eingereicht sein. Nach Ablauf der Bewerbungsfristen, können Dokumente oder persönliche Daten über das Bewerbungsportal noch nachgereicht oder geändert werden (z. B. Zeugnis und Noten der 2. Staatsprüfung, die erst nach der Bewerbung vorliegen).
Neubewerbungen und Änderungen - nach Ablauf der Bewerbungsfristen - bezüglich der Bewerbungsschulart und des Erstwunsches des Einsatzstandortes im Listenverfahren können jedoch zu einer nachrangigen Berücksichtigung führen.
Alle Dokumente, die hochgeladen wurden, insbes.
- Bewerbungsanschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Prüfungs- und Ausbildungszeugnisse,
- ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung,
- ggf. bei
sächsischen Absolventen ab 2019 die Personalnummer aus dem
Vorbereitungsdienst (auf der Bezügemitteilung am oberen Blattrand links),
- ggf. Schwerbehindertenausweis,
- ggf. bei Beamten die Freigabeerklärung des Dienstherrn,
- ggf. Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei ausländischen Abschlüssen,
- ggf. Aufenthaltstitel für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und
- zertifizierte Sprachdiplome der deutschen Sprache mind. mit dem Sprachniveau B2/C1
oder erst vor Vertragsabschluss benötigt werden, z. B.
- das polizeiliche Führungszeugnis,
- der Nachweis eines Masernimpfschutzes,
(In Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab dem 01.03.2020 haben Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Schule den Nachweis ausreichenden Impfschutzes oder ausreichender Immunität gegen Masern zu führen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Beschäftigung an den Schulen des Freistaats Sachsen ab dem 01.03.2020 nicht zulässig. Ausreichender Impfschutz bzw. ausreichende Immunität oder eine medizinische Kontraindikation gegenüber einer Masernschutzimpfung ist Einstellungsvoraussetzung. Der Nachweis ist durch eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis oder Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass ein Nachweis vorgelegen hat, zu erbringen und vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorliegen muss.)
- ggf. ein vom LaSuB nachträglich angefordertes amtsärztliches Gesundheitszeugnis
- ggf. bei Bewerbergruppen Liste A2 und Liste B qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung,
sind in der Regel vor der Vertragsunterzeichnung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich als Lehrkraft mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung oder als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger bewerben, können unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ ihre Berufserfahrung als Lehrkraft vermerken.
Besonderer Hinweis zum Umfang der Bewerbungsunterlagen für die Bewerbergruppe „Liste B“
Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse sind vollständige Zeugnisunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master oder Vordiplom und Diplom) einzureichen. Aus den Unterlagen müssen die absolvierten Studieninhalte (auch belegte Wahlpflicht- oder Wahlbereiche) und Studienumfänge (ETCS/LP oder SWS) hervorgehen. Dies können beispielsweise die Transcripts of Records, Modulübersichten oder Notenübersichten sein. Unterlagen von ausländischen Abschlüssen sind in der Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen nicht-lehramtsbezogenen Abschlüssen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Entfristung des Arbeitsverhältnisses müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Die vorgenannten Unterlagen sind zusammen mit dem Studienabschluss über das Online-Bewerbungsportal einzustellen.
Der überwiegende Teil aller Einstellungen wird im Juli 2024 erfolgt sein. Bis zum November 2024 ist das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte im Seiteneinstieg abgeschlossen.
Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vor Ende des Einstellungsverfahrens über den Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden am 28.02.2025 gelöscht.
Bewerberinnen und Bewerber, die zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden, haben keinen Anspruch auf die Vergütung der Reisekosten. Die Gewährung einer Umzugskostenvergütung aus Anlass der Einstellung in den Sächsischen Schuldienst erfolgt ebenfalls nicht.
Bewerbungsvarianten
Das Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst bietet, entsprechend der Qualifikation, folgende Bewerbungsvarianten an:
1.
Bewerbung als Lehrkraft- als grundständig ausgebildete Lehrkraft mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Liste A1)
- als Referendarin/Referendar im Vorbereitungsdienst - der Abschluss erfolgt bis zum Einstellungstermin (Liste A1)
- als Absolventin/Absolvent eines Lehramtsstudiums mit nicht vollständig abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (nur 1. Staatsprüfung/Master of Education, keine 2. Staatsprüfung) und aktuell nicht im Vorbereitungsdienst (Liste A2)
- als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger (Liste B)
2. Bewerbung als pädagogische Fachkraft an einer Förderschule
Schulscharfes Verfahren
Im schulscharfen Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf eine oder mehrere der konkret ausgeschriebenen Stellen an den Schulen zu bewerben. Welche Bewerbergruppen zugelassen sind und die entsprechenden Termine zum Ablauf der Einstellung sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Listenverfahren
Im Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch ist zwingend. Im Listenverfahren können auch mehrere Einsatzwünsche (Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB sowie die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten angegeben werden. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Diese unverbindlichen Einsatzwünsche sind unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ einzutragen. Am Listenverfahren können sich die Bewerberinnen und Bewerber der Listen A und B beteiligen. In den Schularten Gymnasium und Gemeinschaftsschule findet kein Listenverfahren statt.
Schulscharfe Bewerbung und Teilnahme am Listenverfahren
Schließlich besteht für die entsprechenden Bewerbergruppen die Möglichkeit, sich am schulscharfen Verfahren zu beteiligen und wenn dies gewünscht ist, am Listenverfahren teilzunehmen. Diese Bewerbungsvariante wird empfohlen.
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber der Schularten Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gemeinschaftsschule, berufsbildende Schule und Gymnasium
Das Ende der Bewerbungsfrist für alle Schularten ist am 21.04.2024 ggfs. sind Verlängerungen einzelner - noch offener - schulscharfer Ausschreibungen im Bereich der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie nachträgliche Erweiterungen auf geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger möglich. Welche Erweiterungen bezüglich der Zulassung weiterer Bewerbergruppen im laufenden Verfahren erfolgen und welche Termine bzw. Terminverlängerungen zum Ablauf der Einstellung dabei angepasst werden, sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Ungeachtet dessen ist es möglich, sich für andere Schularten zu bewerben, um damit die Chancen für eine Übernahme in den sächsischen Schuldienst zu erhöhen.
Sofern Bewerberinnen und Bewerber mit einer Rückkehrzusage an das bzw. Einstellungszusage für das Gymnasium im schulscharfen Ausschreibungsverfahren nicht erfolgreich sind, erhalten sie vom LaSuB ein der Rückkehr- bzw. Einstellungszusage entsprechendes Einstellungsangebot. In den Schularten Gymnasium und Gemeinschaftsschule findet kein Listenverfahren statt.
Hinweise für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erfolgt zunächst in einem für die Dauer von zwei Jahren befristeten Arbeitsverhältnis. Eine Entfristung erfolgt bei entsprechender Bewährung spätestens nach zwei Jahren. Sofern der Schulleiter bereits vor Ablauf der Befristungsabrede die Bewährung feststellt, kann eine Entfristung bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen, mit dem Ziel, die erforderliche Seiteneinsteiger-Qualifizierung zu beginnen.
Hinweise für Bewerber mit ausländischen lehramtsbezogenen Studienabschlüssen
Die Tätigkeit als Lehrkraft in Sachsen ist auch für im Ausland ausgebildete Lehrkräfte grundsätzlich eröffnet. Im Gegensatz zu inländisch ausgebildeten Lehrkräften müssen diese Bewerberinnen und Bewerber jedoch vor der Teilnahme am Einstellungsverfahren ein Gleichstellungsverfahren nach Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer durchlaufen. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Unterschiede zwischen der ausländischen und der sächsischen Ausbildung bewertet. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine der folgenden Feststellungen getroffen:
- Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt anerkannt wurde (Bewerbergruppe A1). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt - mit Auflagen - anerkannt wurde (Bewerbergruppe A2). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt abgelehnt wurde (Bewerbergruppe B). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Dies gilt ausschließlich für Lehrkräfte mit einem ausländischen fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss.
Bewerberinnen und Bewerber mit gleichgestellt anerkannten ausländischen lehramtsbezogenem Studienabschluss mit (Liste A2) und ohne (Liste A1) Auflagen sowie dem Sprachniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens können unbefristet in den Schuldienst übernommen werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen lehramtsbezogenen Studienabschlüssen und dem Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens können vor Beginn des Gleichstellungsverfahrens befristet eingestellt werden. Zum Zeitpunkt der Entfristung des Arbeitsverhältnisses müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden.
Hinweise für Beamtinnen und Beamte aus anderen Bundesländern
Die statuswahrende Versetzung von verbeamteten Lehrkräften anderer Bundesländer ist nur möglich, wenn vom derzeitigen Dienstherrn die Freigabe dafür erklärt wurde. Liegt die Erklärung vor, wird dies unter „Berufserfahrung als Lehrkraft“ eingetragen und das Dokument mit hochgeladen.
Ansprechpartner, Hilfestellung
- Für die Beantwortung fachlicher Fragen zu den regionalen Einstellungsbedarfen im Vorfeld der Bewerbung, sind unsere Ansprechpartner im LaSuB zuständig.
- In der Eingangsbestätigung auf die Bewerbung sind die Kontaktdaten des konkreten Bearbeiters im LaSuB enthalten. Die Einstellung im Landesschuldienst ist auf Grund zahlreicher rechtlicher und formaler Anforderungen ein sehr komplexes Verfahren. Werden ergänzende Unterlagen benötigt, wird man sich direkt mit der Bewerberin/ dem Bewerber in Verbindung setzen. E-Mail-Postfächer sollten regelmäßig kontrolliert werden (ggf. zum Beginn des Verfahrens auch den SPAM-Ordner).
- FAQ – häufig gestellte Fragen – werden in unserem Hilfebereich beantwortet.
- Bei technischen Fragen ist der Support per E-Mail an: antragsmanagement@sid.sachsen.de erreichbar. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt von Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 16 Uhr.
Wie können Sie Ihre Einstellungschancen verbessern?
Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber,
in diesem Einstellungsverfahren erfolgen sachsenweit Neueinstellungen. Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhen Sie Ihre Einstellungschancen deutlich, wenn Sie regional möglichst flexibel sind.
Besonders viele Einstellungsmöglichkeiten gibt es an Oberschulen und Förderschulen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen können ihre Einstellungschancen dadurch verbessern, indem Sie sich auch für den Einsatz in einer Oberschule bereit erklären. Dies gilt bei einer geeigneten Fachkombination vor allem außerhalb der Städte Dresden und Leipzig.
Sofern Sie per E-Mail ein Einstellungsangebot des Freistaates Sachsen erhalten, wird Ihnen eine Rückmeldefrist vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) eingeräumt. Bitte sorgen Sie für Ihre Erreichbarkeit, damit eine Rückmeldung an das LaSuB möglich ist. Wir bitten um Verständnis für die knappe Rückäußerungsfrist. Um das Verfahren zügig durchzuführen, ist eine längere Fristsetzung leider nicht möglich. Sollte diese Frist ohne eine Rückäußerung von Ihnen verstreichen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr an einer Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen haben.
Falls Sie im Laufe des Verfahrens Abstand von Ihrer Bewerbung nehmen, ziehen Sie Ihre Bewerbung bitte über das Online-Bewerbungsportal – insbesondere im Interesse der anderen Bewerberinnen und Bewerber – zurück.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Bewerbung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ServiceTeam