Die Bewerbungsfrist ist am 01.05.2022 abgelaufen. Verspätete Bewerbungen sind weiterhin für die Schularten Grundschule, Oberschule, Förderschule und berufsbildende Schule im Listenverfahren möglich. Verlängerungen einzelner - noch offener - schulscharfer Ausschreibungen im Bereich der Gymnasien und nachträgliche Erweiterungen auf geeignete Seiteneinsteiger sind möglich. Welche Erweiterungen bezüglich der Zulassung weiterer Bewerbergruppen im laufenden Verfahren erfolgen und welche Termine bzw. Terminverlängerungen zum Ablauf der Einstellung dabei angepasst werden, sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Änderungen bzw. Ergänzungen der Bewerberdaten und das Nachreichen von Unterlagen sind zum Teil möglich.